| COME IN GARDEN ARTICLES HOME | AMS - GmbH / Notiz 4 Leitungsgewalt, Synergie und Effizienz Roman Obrovski |
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Es scheint zweifelhaft, ob die Organisationsstruktur optimal gestaltet ist, da die Bundesorganisation zwar zur Umsetzung politischer Zielvorgaben und zur Koordination berufen ist, jedoch keine Leitungsgewalt gegenüber den Landesorganisationen besitzt. Die Kommission empfiehlt, Synergien durch Formen eines organisatorischen Verbundes zwischen dem AMS auf der einen Seite und den Trägern der Sozialhilfe und den Bundessozialämtern auf der anderen Seite zu nutzen. Unabhängig von diesem mittelfristigen Anliegen empfiehlt die Kommission, Einsparungspotentiale durch die Reduzierung der Zahl der regionalen Geschäftsstellen zu nutzen. Die Kommission empfiehlt, eine administrative Entlastung dadurch herbeizuführen, dass im Rahmen der Vollziehung des Arbeitslosen- versicherungsgesetzes Möglichkeiten einer elektronischen Kommunikation mit dafür zertifizierten Arbeitgebern genutzt werden.
Die Kommission empfiehlt, die Zulassung privater Arbeitsvermittlung zu
vereinfachen und bei einer Behörde zu konzentrieren.
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Die Diskussion wird konkret Eine umfassende Verwaltungreform ist unumgänglich. Dafür gibt es eine Reihe politischer, ökonomischer und technischer Argumente. Das AMS kann sich diesem Prozess auch im unmittelbaren Interesse der Organisation und seiner MitarbeiterInnen nicht verschließen. Der Bericht der Aufgabenreformkommission ist zu begrüßen, weil er die Diskussion strukturieren hilft. Die einzelnen Vorschläge der Kommission freilich sind nicht der Weisheit letzter Schluß. Sie sind Ausgangspunkte zur Auseinandersetzung über Produkte und Prozesse, die den BürgerInnen besser dienen. Leitungsgewalt... Wohlwollend kommentiert die Aufgabenreformkommission des Bundes die Intention des Bundes-AMS, "Leitungsgewalt gegenüber den Landesorganisationen" herzustellen. Welche konkreten Verbesserungen von dieser Gewalt zu erwarten sind, darüber schweigt die Kommission sich leider ebenso aus wie die Bundesorganisation. Sie erschwert damit eine kritische Auseinandersetzung mit diesem Vorschlag. Die Kommission räumt ein, dass das AMS eine Qualitätssicherung eingeführt hat, große Anstrengungen zur Nutzung von Informationstechnologie und der elektronischen Kommunikation unternommen hat, und durch ein Benchmarking zwischen den Landesgeschäftsstellen auf eine Optimierung des Aufwands-Leistungsverhältnisses hinwirkt... Die Leistungsgeschwindigkeit wurde in anerkennenswerter Weise verbessert. Die Kommission und ihre Auskunftspersonen vergessen hinzuzufügen, dass die angeführten Verbesserungen den Landesorganisationen zu danken sind. Ich behaupte: Die Landesorganisationen waren dazu gerade deshalb in der Lage, weil sie seit 1994 keiner "Leitungsgewalt" mehr unterworfen waren. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an die pionierhaften ISO-Zertifizierungen 1995 in Oberösterreich und 1996 in Salzburg. 1996 haben Salzburg und Oberösterreich die Tür des AMS ins Internet aufgestoßen. 1998 vereinbarten Kärnten, Oberösterreich und die Steiermark eine erfolgreiche Initiative zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach dem EFQM-Modell. Länderübergreifendes Benchmarking und Best-Practice-Transfer haben seither einen großen Aufschwung genommen. Zahlreiche Beispiele für andere, von der Kommission nicht erwähnte Verbesserungen gibt es in allen Landesorganisationen. Jüngstes Beispiel für eine bundesweit wirksame Länderinitiative: Das AMS OÖ hat im Spätherbst 1999 die Balanced Scorecard in seinem Bereich eingeführt. Im Vorjahr haben wir unsere BSC mehrmals in Wien präsentiert. Anfang April 2001 hat der Vorstand erklärt, daß das Zielsteuerungssystem des AMS in Richtung Balanced Scorecard entwickelt werden soll. ... oder Kooperation? Seit die Landesorganisationen sich 1994 von der zentralen "Leitungsgewalt" emanzipieren konnten, sind sie nachweislich kreativer und leistungsstärker geworden. Die Dezentralisierung von Entscheidungsbefugnissen und die Einbindung der Sozialpartner auf Landes- und Regionalebene haben das AMS beflügelt. Auch die Kooperation zwischen den Landesorganisationen läuft ohne zentrale Leitungsgewalt besser als je zuvor. Die Landesorganisationen haben sich mit dem EFQM-Projekt gemeinsame Maßstäbe und eine gemeinsame Sprache geschaffen. Nichts haben sie weniger im Sinn als die Abschottung: sie wollen eine Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch sie wollen ein zielführendes Benchmarking sie wollen den Best-Practice-Transfer sie wollen manche Dinge länderübergreifend und einheitlich geregelt haben Sie wollen und brauchen dazu aber keine Rückkehr zu einer zentralen "Leitungsgewalt". Das EFQM-Projekt ermöglicht ihre Kooperation auf Basis einer modernen Netzwerk-Struktur. Die Landesorganisationen haben nur Bedarf nach einer Einrichtung, die ihre Kooperation wie bisher bestmöglich serviciert und koordiniert. Ausgerechnet diese Erfolgsfaktoren wollen die Entscheidungsträger eliminieren? Es scheint so. Nach ihrem Willen wird der Bund Alleineigentümer der GmbH. Entscheidungsbefugnisse werden re-zentralisiert und die Sozialpartner auf Aufsichts- und Beiratsfunktionen zurückgestutzt. Zurück in die Zukunft? Synergie... Es überrascht, dass auch die Aufgabenreformkommission eingefrorene Posthorntöne auftaut und "Synergien" zwischen AMS und Bundessozialamt einmahnt. Die reichen Erfahrungen mit solchen "Synergien" sind von der Kommission keiner Evaluierung gewürdigt worden. Rufen wir sie in Erinnerung. Das AMS hat seit den siebziger Jahren die Buchhaltung des Bundessozialamtes zur Abwicklung der Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung und Fördermitteln in Anspruch nehmen müssen. Beide Einrichtungen hatten zeitweise eine gemeinsame Personalverwaltung. Das AMS setzte MitarbeiterInnen des damaligen Landesinvalidenamtes vorübergehend in seinen Geschäftsstellen ein. ... oder Holzweg? In der Arbeitslosenversicherung hat diese famose "Synergie" zur jahrzehntelangen Versteinerung ineffizienter Arbeitsabläufe geführt. Erst nach der Ausgliederung des AMS hat 1998 (!) eine herzeigbare EDV-Unterstützung in diesem Bereich Einzug gehalten. Im Förderverfahren sind aufgrund dieser "Synergie" bis heute keine EDV-unterstützten Direkteingaben zur Beschleunigung der Abwicklung und zur Vereinfachung des Reportings möglich. Die gemeinsame Personalverwaltung und der Einsatz von weisungsgebundenen MitarbeiterInnen des LIA in den Geschäftsstellen des AMS haben sich nicht bewährt. Eine echte Integration wurde ängstlich vermieden, Kulturunterschiede wurden weiter gepflegt. Die Ausgliederung des AMS hat diese "Synergie" beendet ohne Wunden zu reißen. Das AMS filetieren? Die Buchhaltung des Bundessozialamtes arbeitet in Oberösterreich überwiegend für das AMS. Die Kooperation ist ausgezeichnet, Rationalisierungspotentiale aber könnten ohne Zweifel durch die Integration der Buchhaltung in die Finanzabteilung der LGS realisiert werden. Inoffiziell ist von umgekehrten Überlegungen zu hören. Demnach könnte die Arbeitslosenversicherung den Bundessozialämtern übertragen werden. In Verbindung mit dem Vorschlag zur Forcierung der entgeltlichen Arbeitsvermittlung liefe dies auf die Liquidierung des integriert arbeitenden AMS hinaus. Das AMS verdankt seine Frontrunner-Position im internationalen Vergleich nicht zuletzt der integrierten Abwicklung von Leistungs-, Vermittlungs- und Förderagenden. Das AMS nutzt dabei Synergien, deren Zweckmäßigkeit die Aufgabenreformkommission als "Interdependenzen" anspricht. Sie vergleicht diese realen Synergien jedoch nicht mit ihren hypothetischen Synergien. Die Vorstellungskraft mancher Reformer ist offenbar so schwach, daß sie den Wert von selbstverständlich gewordenen Synergien erst erkennen, wenn sie zerstört sind. Ob neben den regional verzweigten Sozialhilfeeinrichtungen des Landes auch Bundessozialämter unverzichtbar sind, müssen die Sozialpolitiker beurteilen. Zweckmäßig in weiterer Sicht sind vielleicht gemeinsame Anlaufstellen für unterschiedliche Einrichtungen nach holländischem Vorbild. Für das AMS bieten sich diesbezüglich aber vermutlich mehr Synergien mit den Gebietskrankenkassen an als mit den Sozialämtern. Weniger regionale Geschäftsstellen? Das eng geknüpfte Netzwerk der regionalen Geschäftsstellen des AMS ist nur bei sehr oberflächlicher Betrachtung "ineffizient". Es ist vielmehr Voraussetzung für die rasche, flexible und regionsspezifische Umsetzung aktiver Arbeitsmarktpolitik. Zur Illustration: Das Bundessozialamt verfügt über kein eigenes Netzwerk. Die kolportierten Friktionen bei der Umsetzung der Behindertenmilliarde durch das Bundessozialamt hängen m. E. hauptsächlich damit zusammen. Das AMS hingegen hat die Strukturmilliarde 1993 anstandslos umgesetzt. 1987 hat mir der damalige Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, Franke, bei einem Besuch des Arbeitsamtes Linz gesagt, die Bundesanstalt habe in den sechziger Jahren einen Fehler begangen, als sie kleine Geschäftsstellen zugunsten großer Einheiten aufgelöst habe: "Wir müßten wieder mehr in die Fläche gehen." Die Performance des österreichischen AMS jedenfalls ist seit Jahren besser als die Performance der deutschen Arbeitsämter, man vergleiche etwa die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit in beiden Ländern. Wie geht´s weiter? Das AMS darf sich Forderungen von Kunden und Eigentümern nach mehr Effektivität und Effizienz nie verschließen. Lautstark nach irgendwelchen Maßnahmen zu rufen freilich ist leicht und publikumswirksam. Im Umgang mit solchen Zurufen scheidet Pfusch sich von Professionalität. Maßstäblich für professionelle Reformen sind definierte Ergebnisse. Maßnahmen sind mit klaren Zielen zu verknüpfen und während der Umsetzung auf Zielkonformität zu überprüfen. Nach solchen Standards sollte m. E. die Diskussion zwischen Sozialpartnern, Landes- und Bundesvertretern weitergeführt werden. Aber wer wäre überrascht, wenn die Regierung die Restauration des AMS zu einer zentralen Arbeitsmarktverwaltung geschwind durchzieht?
I hob zwor ka Ahnung wo i hifohr 8. April 2001 |
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